Freier Platz in unserer Pflege-WG – ein Zimmer ist frei. Mehr erfahren

Hertelstraße 31, 01307 Dresden info@mobile-pflege-dresden.de Anrufzeiten: Mo–Fr 10–12 & 13–15 Uhr
Ratgeber · Stand 2026

Kosten und Leistungen der Pflegekasse

Gute Pflege muss bezahlbar sein. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick, welche Leistungen Ihnen zustehen – und wie wir mit Ihrer Kasse abrechnen.

So erreichen Sie uns

0351 26 70 35 36
Montag bis Freitag
10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Außerhalb der Anrufzeiten: Kontaktformular

Nur in äußerst dringenden Fällen: 01522 488 48 58

Monatliche Leistungen nach Pflegegrad

Pflegesachleistung und Pflegegeld

Die Pflegesachleistung ist für den Pflegedienst gedacht, das Pflegegeld für die Pflege durch Angehörige. Beides lässt sich kombinieren.
Für pflegende Angehörige

Pflegegeld

Pflegegrad 2
347 €
Pflegegrad 3
599 €
Pflegegrad 4
800 €
Pflegegrad 5
990 €
Zusätzlich möglich

Weitere Leistungen der Pflegekasse

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

Monatlich
131 €
Wofür?
Unterstützung im Alltag
Ab Pflegegrad 2

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Gemeinsamer Jahresbetrag
bis 3.539 €
Verhinderungspflege
bis 8 Wochen
In der Pflege-WG

Wohngruppenzuschlag

Monatlich
224 €
Voraussetzung
ambulant betreute WG
Ab Pflegegrad 1

Hilfsmittel und Wohnung

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
bis 42 € im Monat
Umbau der Wohnung
bis 4.180 € je Maßnahme

Alle Beträge Stand 2026 und ohne Gewähr. Verbindlich berät Sie Ihre Pflegekasse.

Stethoskop und Kugelschreiber auf einem Formular
So rechnen wir ab

Transparent von Anfang an

Kostenvoranschlag vorab

Bevor die Pflege beginnt, erhalten Sie einen Kostenvoranschlag. So wissen Sie genau, was die Kasse zahlt und ob ein Eigenanteil entsteht.

Direkt mit der Kasse

Wir rechnen die Pflegesachleistung direkt mit Ihrer Pflegekasse ab und die Behandlungspflege mit Ihrer Krankenkasse.

Kombinationsleistung

Nutzen Sie die Sachleistung nicht vollständig, zahlt die Kasse den Rest anteilig als Pflegegeld aus.

Behandlungspflege

Ärztlich verordnete Behandlungspflege zahlt die Krankenkasse – auch ohne Pflegegrad, meist mit einer kleinen Zuzahlung.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Was passiert, wenn die Pflege mehr kostet als die Sachleistung?

Dann zahlen Sie den Rest selbst oder nutzen weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt helfen (Hilfe zur Pflege). Wir besprechen das offen mit Ihnen.

Gelten die Beträge auch für Privatversicherte?

Private Pflegeversicherungen zahlen grundsätzlich dieselben Leistungen, erstatten sie aber oft im Nachhinein. Wir stellen Ihnen die nötigen Rechnungen aus.

Ich habe noch keinen Pflegegrad. Was nun?

Dann stellen Sie am besten jetzt einen Antrag – die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat. So geht es.

Wir sind für Sie da

Wir rechnen es Ihnen gern vor

Im persönlichen Gespräch klären wir, welche Leistungen Ihnen zustehen und was die Pflege für Sie kostet.

Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr

Kontaktformular

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Schreiben Sie uns Ihren Pflegegrad und welche Hilfe Sie sich wünschen.
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Bei Lebensgefahr sofort die 112 wählen.

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