Pflegesachleistung
- Pflegegrad 2
- bis 796 €
- Pflegegrad 3
- bis 1.497 €
- Pflegegrad 4
- bis 1.859 €
- Pflegegrad 5
- bis 2.299 €
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Gute Pflege muss bezahlbar sein. Hier finden Sie einen verständlichen Überblick, welche Leistungen Ihnen zustehen – und wie wir mit Ihrer Kasse abrechnen.
Außerhalb der Anrufzeiten: Kontaktformular
Nur in äußerst dringenden Fällen: 01522 488 48 58
Alle Beträge Stand 2026 und ohne Gewähr. Verbindlich berät Sie Ihre Pflegekasse.

Dann zahlen Sie den Rest selbst oder nutzen weitere Leistungen wie den Entlastungsbetrag. Reichen Einkommen und Vermögen nicht, kann das Sozialamt helfen (Hilfe zur Pflege). Wir besprechen das offen mit Ihnen.
Private Pflegeversicherungen zahlen grundsätzlich dieselben Leistungen, erstatten sie aber oft im Nachhinein. Wir stellen Ihnen die nötigen Rechnungen aus.
Dann stellen Sie am besten jetzt einen Antrag – die Leistungen gelten ab dem Antragsmonat. So geht es.
Anrufzeiten: Montag bis Freitag 10:00–12:00 und 13:00–15:00 Uhr