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Ratgeber

Pflegegrad beantragen – so geht es

Ein Pflegegrad öffnet die Tür zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Der Antrag ist einfacher, als viele denken – und wir helfen Ihnen dabei.

Lächelnde Pflegefachkraft im hellen Flur
In vier Schritten

Vom Antrag zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen

    Rufen Sie bei Ihrer Pflegekasse an – sie sitzt bei Ihrer Krankenkasse. Ein formloser Antrag genügt. Leistungen gibt es ab dem Monat der Antragstellung.
  2. Begutachtung

    Der Medizinische Dienst kommt zu Ihnen nach Hause und schaut, wie selbstständig Sie im Alltag sind.
  3. Bescheid

    In der Regel entscheidet die Pflegekasse innerhalb von 25 Arbeitstagen nach dem Antrag.
  4. Leistungen nutzen

    Mit dem Pflegegrad planen wir gemeinsam, welche Hilfe Sie bekommen und was die Kasse bezahlt.
Gut vorbereitet

So bereiten Sie die Begutachtung vor

Bei der Begutachtung zählt, wie es im Alltag wirklich ist – nicht an einem guten Tag. Diese Tipps helfen:

Pflegetagebuch führen

Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, wobei Hilfe nötig ist und wie lange es dauert.

Unterlagen bereitlegen

Arztbriefe, Krankenhausberichte, Medikamentenplan und Hilfsmittel sollten griffbereit sein.

Nicht allein sein

Bitten Sie eine vertraute Person, beim Termin dabei zu sein. Sie kann ergänzen, was im Alltag schwerfällt.

Bescheid prüfen

Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Wir helfen Ihnen
Sie sind unsicher, ob ein Antrag Erfolg haben kann, oder wissen nicht, wie Sie anfangen sollen? Rufen Sie uns an – wir erklären Ihnen den Weg.
Gut zu wissen

Häufige Fragen

Wer kann einen Pflegegrad bekommen?

Menschen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Einschränkungen voraussichtlich mindestens sechs Monate Hilfe im Alltag brauchen. Auch Gedächtnisprobleme, etwa bei Demenz, zählen.

Was ist, wenn sich der Zustand verschlechtert?

Dann können Sie bei der Pflegekasse jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Kann der Pflegedienst schon vor dem Bescheid kommen?

Ja. Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung zahlt die Krankenkasse ohnehin. Leistungen der Pflegekasse gelten ab dem Antragsmonat – wir besprechen mit Ihnen, was schon vorher sinnvoll ist.

Wir sind für Sie da

Fragen zum Pflegegrad?

Wir erklären Ihnen den Antrag und welche Hilfe Ihnen danach zusteht.

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Schreiben Sie uns kurz, wo Sie gerade stehen. Wir melden uns zeitnah.
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Bei Lebensgefahr sofort die 112 wählen.

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